Frage von Moritz M: Von wem wurden die für das römische Rechtswesen bedeutsamen edicta erlassen?
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Answer by Onegreyone
In republikanischer Zeit waren es Magistrate wie Prätoren oder Provinzstatthalter, in der Kaiserzeit gab es auch Edikte von höchster Ebene (z.B. Diokletians berühmtes “Höchstpreisedikt”). Eine Zäsur stellt die Zeit Hadrians dar, der die Sammlung der Edikte veranlasste und damit die Vorstufe des sog. kodifizierten Rechtssystems einleitete; in dieser Zeit beginnen auch die sog. Digesta, die Kommentare röm. Juristen zu den Edikten.
Eine Kurzfassung findest Du z.B. hier.
http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Edikt
Literaturhinweis (ziemlich kompakt):
WOLFGANG KUNKEL, Martin J. Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Aufl., Köln, Weimar, Wien (utb) 2005, 335 S.
p.s.: lex / leges (PL) ist nicht immer gleichzusetzen mit edictum – ein Edikt hat den Charakter eines Erlasses und bedurfte als administrativer Akt im Regelfall keiner Bestätigung durch den Senat. Gesetze hingegen konnte währen der röm. Republik ausschließlich der Senat oder von diesem Bevollmächtige erlassen werden (z.B. ein vom Senat ernannter Diktator / berühmtes Bsp: Quintus Hortensius in den 80er jahren des 3. Jh.s v. Chr. -> Lex Hortensia de plebiscitis = Gesetz über die Plebiszite ist eines der wichtigsten in der Zeit der Republik).
Erst in der Kaiserzeit ändert sich das – bis schließlich praktisch jeder kaiserliche Erlass den Rang eines Gesetzes hat (Sammlungen der kaiserlichen Edikte: Beginn unter Hadrian, dann Codex Theodosianus (5. Jh. n. Chr.), dann Codex Justinianus (6.Jh n. Chr. => mündet in (später sog.) corpus iuris civilis zusammen mit den Digesten / Pandekten, den Novellae und den sog. Institutiones)
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